Neue EU-Informationen zu Gewährleistung und Garantie

Seit dem 27. September 2026 gelten neue EU-Vorgaben zur Information
über gesetzliche Gewährleistungsrechte und Garantien.

 

Gesetzliche Gewährleistung:

Beim Kauf eines Fahrzeugs von uns als gewerblichem Händler haben Sie als Verbraucher die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Über diese Rechte informieren wir Sie vor Abschluss des Kaufvertrages durch das vorgeschriebene EU-Gewährleistungslabel.

 

Garantie:

Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers oder Garantiegebers. Sie besteht nur, wenn für das jeweilige Fahrzeug eine entsprechende Garantie angeboten wird. Das hierfür vorgesehene GARAN-Label ist daher nicht bei jedem Fahrzeug erforderlich.
Die gesetzliche Gewährleistung und eine freiwillige Garantie sind rechtlich voneinander unabhängig. Welche Garantie gegebenenfalls für ein Fahrzeug besteht, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Fahrzeug- und Vertragsunterlagen.

 

Bei Fragen steht Ihnen unser Verkaufs-Team gerne zur Verfügung. 

Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.europa.eu
 

* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Pkw hängen auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren ab. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen sowie bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist oder unter www.dat.de/co2 abrufbar ist.

¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

** Eine staatliche E-Auto-Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, hängt von Fahrzeugtyp, zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Anzahl der Kinder unter 18 Jahren ab. Beantragung, Prüfung der Voraussetzungen und Auszahlung erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden über das BAFA. Es besteht kein Anspruch gegenüber Karl Stauner AG. Weitere Informationen: www.bafa.de

Einwilligung

Unsere Website verwendet Cookies, um Leistung und Statistiken aufzuzeichnen, zu Marketing- & Werbezwecken zum Beispiel Google Remarketing oder das Facebook-Pixel und um Ihre Benutzererfahrung zu verbessern. Mit dem Schließen des Banners stimmen Sie dieser Nutzung zu. Welche Cookies Sie zulassen möchten, können Sie in den Cookieeinstellungen verwalten. Mehr zum Thema Cookies & Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Welche Cookies und Plugins dürfen verwendet werden?

Einstellungen